Für den Wiedererhalt oder den Neuerwerb Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie im deutschsprachigen Raum erst zur MPU/VPU und wollen das nicht wirklich?
Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie auf völlig legalem Wege in weniger als 7 Monaten Ihre Charaktereigenschaft der Fahreignung wieder herstellen, und mit einem EU-Führerschein aus Polen auch im deutschsprachigen Raum völlig legal fahren.
Zuerst einmal nutzen wir Ihre Freizügigkeit der Unionsbürger, sich in der EU frei zu bewegen, was 1957 mit den römischen Verträgen fest geschrieben wurde, und u.a. berechtigt, in mehreren Staaten einen ordentlichen Wohnsitz zu besitzen.
Besitzen Sie bei uns diesen ordentlichen Wohnsitz länger als 6 Monate, haben Sie Ihre Fahrprüfungen in Theorie und Praxis bei unserem staatlichen Prüfamt abgelegt und Ihre eventuell von einem deutschen Gericht ausgesprochene Sperrfrist ist abgelaufen, dann wird Ihre Fahrerlaubnis auf einem neuen EU-FS dokumentiert.
Sie erhalten das Original, und das Herkunftsland (für die BRD das KBA in Flensburg) erhält als Abschluss der vorgeschriebenen Amtshilfe die Kopie per Fax, der kontrollierende Polizist braucht da also später nur einmal anrufen und jegliche Diskussion mit Ihnen als Inhaber der FE erübrigt sich.